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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (B2B)

Finor GmbH, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 275672 B (nachfolgend „FINOR“). Stand: Oktober 2026.

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§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren der Marken FINE und LACUEOR zwischen FINOR und dem Käufer.
  2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Verbraucher gelten die Bedingungen der Onlineshops finecosmetic.de und lacueor.com.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn FINOR ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn FINOR in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos liefert.
  4. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Bestellungen des Käufers, jeweils in der bei Bestellung gültigen Fassung, ohne dass FINOR erneut auf sie hinweisen muss.
  5. Individuelle Vereinbarungen und das Konditionenblatt (§ 3) haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 2 Vertragsschluss und Händlerzulassung

  1. Angebote, Preislisten und Kataloge von FINOR sind freibleibend.
  2. Die Bestellung des Käufers ist ein verbindliches Angebot. FINOR kann es innerhalb von 7 Werktagen durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Versand der Ware annehmen.
  3. FINOR vertreibt seine Marken über zugelassene Händler. Die Zulassung richtet sich nach einheitlichen qualitativen Kriterien, insbesondere Sortimentsumfeld, Warenpräsentation und Beratung. Ein Anspruch auf Belieferung besteht nicht.
  4. Der Käufer weist seine Unternehmereigenschaft auf Verlangen nach, etwa durch Gewerbenachweis und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Änderungen seiner Firmendaten, Verkaufsstellen und Vertriebskanäle teilt er FINOR unverzüglich mit.

§ 3 Preise und Konditionenblatt

  1. Es gelten die Preise der bei Bestellung gültigen Händlerpreisliste. Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Lager Münster.
  2. Mindestbestellwerte, Testerregelung, Verkaufsförderung (POS) und Versandkosten ergeben sich aus dem jeweils gültigen Konditionenblatt von FINOR. Es ist Bestandteil des Vertrages.
  3. FINOR kann Preisliste und Konditionenblatt mit einer Frist von 4 Wochen in Textform ändern. Bereits bestätigte Bestellungen bleiben unberührt.

§ 4 Zahlung und Verzug

  1. Die erste Bestellung liefert FINOR gegen Vorkasse auf Proforma-Rechnung. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang.
  2. Folgebestellungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Ein längeres Zahlungsziel gilt nur, wenn FINOR es in Textform bestätigt hat.
  3. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von FINOR. Bankgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.
  4. Mit Ablauf des Zahlungsziels gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. FINOR berechnet dann Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40 Euro je Rechnung (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  5. Ist der Käufer in Verzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, kann FINOR eingeräumte Zahlungsziele widerrufen, offene Lieferungen zurückhalten und nur noch gegen Vorkasse liefern. FINOR kann für jeden Käufer ein Kreditlimit festlegen.
  6. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten. Seine Rechte wegen Mängeln derselben Lieferung bleiben unberührt.

§ 5 Lieferung, Versand und Gefahrübergang

  1. FINOR versendet ab dem Lager der Finor GmbH, Messkamp 33, 48147 Münster, mit DHL, DHL Express oder FedEx. Den Versanddienstleister wählt FINOR. Soweit möglich, versendet FINOR per Express.
  2. Die Regellaufzeit beträgt je nach Bestimmungsland 2 bis 7 Werktage ab Versand. Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern FINOR sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt hat.
  3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen ihm dadurch nicht.
  4. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Versanddienstleister auf den Käufer über.
  5. Höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen und ausbleibende Belieferung durch Vorlieferanten, die FINOR nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Störung. Dauert sie länger als 6 Wochen, können beide Seiten vom betroffenen Vertrag zurücktreten.
  6. Äußerlich erkennbare Transportschäden vermerkt der Käufer bei Annahme gegenüber dem Zusteller und meldet sie FINOR innerhalb von 3 Werktagen mit Fotos.

§ 6 Export, Zoll und Steuern

  1. FINOR liefert weltweit. Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgen CPT Lieferadresse des Käufers (Incoterms 2020). Der Käufer trägt als Importeur alle Zölle, Einfuhrumsatzsteuern, sonstigen Einfuhrabgaben und Kosten der Verzollung. Die Versandkosten nach dem Konditionenblatt bleiben unberührt.
  2. Außerhalb der Europäischen Union ist der Käufer dafür verantwortlich, dass die Ware im Bestimmungsland eingeführt und verkauft werden darf. Dazu gehören Produktregistrierung, Notifizierung und landesspezifische Kennzeichnung.
  3. Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten erfolgen nur dann umsatzsteuerfrei, wenn der Käufer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilt und den Erhalt der Ware bestätigt. Andernfalls berechnet FINOR die deutsche Umsatzsteuer nach.
  4. Verweigert der Käufer die Annahme oder zahlt er Einfuhrabgaben nicht, trägt er die Kosten der Rücksendung und einer erneuten Zustellung.
  5. Der Käufer beachtet die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften und liefert die Ware nicht in Länder oder an Personen, für die Beschränkungen gelten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt Eigentum von FINOR, bis der Käufer alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vollständig bezahlt hat.
  2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Er tritt schon jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsbetrages an FINOR ab. FINOR nimmt die Abtretung an.
  3. Der Käufer bleibt zum Einzug dieser Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt. Bei Zahlungsverzug kann FINOR die Ermächtigung widerrufen und die Abtretung offenlegen.
  4. Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig. Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter meldet der Käufer unverzüglich.
  5. Bei Zahlungsverzug kann FINOR nach Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen.
  6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen um mehr als 10 %, gibt FINOR auf Verlangen Sicherheiten nach eigener Wahl frei.

§ 8 Mindesthaltbarkeit, Mängel und Rügepflicht

  1. Die Ware hat bei Versand eine Mindesthaltbarkeit von mindestens 12 Monaten. Abweichungen, etwa bei Aktionsware, weist FINOR vor Vertragsschluss aus.
  2. Der Käufer untersucht die Ware unverzüglich nach Erhalt (§ 377 HGB). Offene Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen rügt er innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt, verdeckte Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung. Die Rüge erfolgt in Textform an sales@finorbrands.com. Ohne fristgerechte Rüge gilt die Ware als genehmigt. § 377 Abs. 5 HGB bleibt unberührt. Fotos und Chargennummer fügt der Käufer bei, soweit verfügbar.
  3. Bei berechtigter Rüge liefert FINOR Ersatz. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom betroffenen Vertrag zurücktreten. § 12 bleibt unberührt.
  4. Mangelhafte Ware sendet der Käufer nur nach Abstimmung mit FINOR zurück. Bei berechtigter Rüge trägt FINOR die Kosten.
  5. Keine Mängel sind natürliche Schwankungen von Farbe, Duft und Konsistenz, die auf natürlichen Rohstoffen beruhen, sowie Veränderungen durch unsachgemäße Lagerung. Die Ware ist kühl, trocken und lichtgeschützt zu lagern.
  6. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung. Das gilt nicht in den Fällen des § 12 Absatz 1 und nicht für den Lieferantenregress nach §§ 445a, 445b, 478 BGB.

§ 9 Rücknahme und Rückruf

  1. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht. Mangelfreie Ware nimmt FINOR nicht zurück, tauscht sie nicht um und schreibt sie nicht gut. Das gilt auch bei Sortimentswechsel und bei Ablauf der Mindesthaltbarkeit beim Käufer.
  2. Ausnahmen gelten nur, wenn FINOR sie vorab in Textform bestätigt hat. Unfrei oder ohne Abstimmung zurückgesandte Ware nimmt FINOR nicht an.
  3. Bei Rückrufen und Marktrücknahmen unterstützt der Käufer FINOR, sperrt betroffene Ware sofort und folgt den Anweisungen von FINOR. Meldungen von Kunden über unerwünschte Wirkungen leitet er unverzüglich an FINOR weiter.

§ 10 Weiterverkauf und Vertriebswege

  1. Der Käufer verkauft die Ware nur an Endverbraucher in haushaltsüblichen Mengen und an andere von FINOR zugelassene Händler. Ein Verkauf an sonstige Wiederverkäufer ist nicht gestattet.
  2. Der Käufer verkauft in den mit FINOR abgestimmten Verkaufsstellen und in seinem eigenen Onlineshop unter eigener Domain. Präsentation und Umfeld müssen dem hochwertigen Charakter der Marken entsprechen.
  3. Der Verkauf über Online-Marktplätze und andere Verkaufsplattformen Dritter, etwa Amazon, eBay, Kaufland oder Otto, ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung von FINOR in Textform. Werbung für den eigenen Onlineshop über Suchmaschinen und Preisvergleichsdienste bleibt zulässig, wenn der Kauf im eigenen Onlineshop des Käufers abgeschlossen wird.
  4. Der Käufer verkauft die Ware nur unverändert in der Originalverpackung. Chargencodes und Kennzeichnungen dürfen nicht entfernt oder überdeckt werden. Ware mit abgelaufener Mindesthaltbarkeit darf nicht verkauft werden.
  5. Tester, Proben und Verkaufsförderungsmaterial sind unverkäuflich und nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden.
  6. Verstößt der Käufer gegen diesen Paragrafen und stellt er den Verstoß nach Abmahnung nicht innerhalb von 7 Tagen ab, kann FINOR die Belieferung einstellen und noch nicht ausgeführte Bestellungen stornieren.

§ 11 Marken, Bildmaterial und Werbeaussagen

  1. FINOR räumt dem Käufer für die Dauer der Geschäftsbeziehung das einfache, nicht übertragbare und widerrufliche Recht ein, die Marken FINE und LACUEOR sowie von FINOR bereitgestellte Bilder und Texte zur Bewerbung der gekauften Ware zu nutzen.
  2. Marken, Bilder und Texte sind unverändert und nach den Vorgaben von FINOR zu verwenden.
  3. Der Käufer meldet keine Marken, Domains oder Social-Media-Konten an, die FINE, LACUEOR oder FINOR enthalten oder damit verwechselbar sind.
  4. Der Käufer verwendet nur Produkt- und Wirkaussagen, die FINOR freigegeben hat.
  5. Mit Ende der Geschäftsbeziehung endet das Nutzungsrecht. Vorhandene Restbestände darf der Käufer weiter abverkaufen und dafür bewerben.

§ 12 Haftung

  1. FINOR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei übernommenen Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FINOR nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von FINOR.

§ 13 Distributoren

  1. Diese Bedingungen gelten auch für Distributoren. Distributor ist ein Käufer, der die Ware nach Vereinbarung mit FINOR in einem bestimmten Gebiet an Händler weiterverkauft.
  2. Ein mit dem Distributor geschlossener Vertriebsvertrag hat Vorrang vor diesen Bedingungen.
  3. Abweichend von § 10 Absatz 1 darf der Distributor in seinem Gebiet an Händler verkaufen, die den qualitativen Kriterien von FINOR entsprechen. Er verpflichtet diese Händler auf die Regelungen der §§ 10 und 11.
  4. Lieferungen an Distributoren erfolgen FCA Münster (Incoterms 2020), sofern nichts anderes vereinbart ist. Transport, Versicherung und Einfuhr organisiert und bezahlt der Distributor.
  5. Außerhalb der Europäischen Union ist der Distributor für alle regulatorischen Anforderungen seines Gebiets verantwortlich, insbesondere Registrierung, Kennzeichnung und Benennung einer verantwortlichen Person vor Ort.
  6. Gebietsschutz oder Exklusivität bestehen nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart sind.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort für Lieferungen ist Münster. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin, wenn der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. FINOR kann den Käufer auch an dessen Sitz verklagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
  4. Diese Bedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.
  5. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz.